Im Sinne von REACH sind besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC):
- Krebserzeugende, mutagene, oder reproduktionstoxische Stoffe (CMR), die in Kategorie 1 oder 2 eingestuft sind
- Persistente, bioakkumulative und giftige (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulativ (vPvB) gemäß den Kriterien im Anhang XIII der REACH-Verordnung, die auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse im Einzelfall als wahrscheinlich schwerwiegende Wirkungen auf den Menschen oder die Umwelt identifiziert wurden, die ebenso besorgniserregend sind wie die oben genannten Stoffe, z. B. endokrine Disruptoren
* Die Europäische Chemikalienagentur hat am 28. Oktober 2008 ihre erste Liste von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) veröffentlicht. Seitdem wurde die Liste mehrmals aktualisiert.