WAS IST REACH?

REACH ist eine EU-Verordnung über  die Registrierung, Überprüfung, Genehmigung und Beschränkung von Chemikalien. Diese trat am 1. Juni 2007 in Kraft und ersetzt eine Vielzahl von EU-Richtlinien und Verordnungen durch ein einziges System.

Ziele

REACH hat mehrere Ziele

  • Ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bei der Verwendung von Chemikalien zu gewährleisten.
  • Die Verantwortlichen für das Inverkehrbringen von Chemikalien (Hersteller und Importeure, sind dafür verantwortlich, die mit ihrer Verwendung verbundenen Risiken zu verstehen und zu managen).
  • Um den freien Verkehr der Substanzen auf dem EU-Markt zu gestatten.
  • Die Verbesserung der Innovation und der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU.
  • REACH hat mehrere Ziele: Förderung des Einsatzes alternativer Methoden zur Bewertung der gefährlichen Eigenschaften von Substanzen, z. B. quantitative Struktur-Aktivitätsbeziehungen (QSAR) und Vorhersage.
Anwendungsbereich und Ausnahmeregelungen

REACH gilt für Substanzen, die in Mengen von 1 Tonne pro Jahr oder mehr in der EU hergestellt oder importiert werden. Grundsätzlich findet es Anwendung bei allen einzelnen chemischen Substanzen alleine, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen (wenn eine Substanz unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Nutzungsbedingungen aus einem Erzeugnis freigesetzt werden soll).

Einige Substanzen sind ausdrücklich ausgeschlossen:
  • Radioaktive Substanzen
  • Substanzen unter einer Zollaufsicht
  • Transport der Substanzen
  • Nicht-isolierte Zwischenprodukte
  • Abfälle
  • Einige natürlich vorkommende Substanzen, wenig gefährliche Substanzen

 

Für einige Substanzen, die unter spezifischere Rechtsvorschriften fallen, gibt es besondere Regelungen, darunter:
  • Human- und Tierarzneimittel
  • Lebensmittel und Nahrungsmittelzusatzstoffe
  • Pflanzenschutzmittel und Biozide
Andere Substanzen haben besondere rechtliche Regelungen innerhalb der REACH-Gesetzgebung, sofern sie unter bestimmten Bedingungen verwendet werden:
  • Isolierte Zwischenprodukte
  • Substanzen, die für Forschung und Entwicklung verwendet werden
Genehmigung und Beschränkung bei REACH

Einer der Hauptgründe für die Förderung der REACH-Verordnung durch die EU, in der die meisten Chemikaliengesetze zusammengefasst sind, besteht darin, die Umwelt und die menschliche Gesundheit vor den Risiken und Gefahren zu schützen, die von Chemikalien ausgehen. Zu diesem Zweck wurden Verfahren wie die Registrierung festgelegt, um mehr Informationen über Chemikalien zu erhalten; und solche wie Anmeldungen/Genehmigungen und Beschränkungen, um die Belastung von Mensch und Umwelt gegenüber gefährlichen Stoffen zu minimieren oder zu vermeiden.

Die REACH-Verordnung beinhaltet verschiedene Bestimmungen für die Substanzen, die schwerwiegende und häufig irreversible Folgen für Menschen und Umwelt haben (SVHC, besonders besorgniserregende Stoffe). Die Herstellung, der Handel oder die Verwendung dieser Substanzen, die krebserregend, mutagen, giftig, persistent und/oder bioakkumulierbar sind, kann kontrolliert oder eingeschränkt werden oder einer Genehmigung bedürfen.

Substanzen, die von der ECHA in die Kandidatenliste aufgenommen wurden, wurden als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) identifiziert. Die Aufnahme einer Substanz in die Liste kann rechtliche Verpflichtungen für Unternehmen haben, und diese Substanzen können durch Entscheidung der Europäischen Kommission einer Genehmigung unterliegen, wenn sie in den Anhang XIV von REACH aufgenommen werden.

Quellen

Folgen Sie den Links, um Weiteres über das jeweilige Verfahren zu erfahren

Autorisierung

REACH-Verordnung Anhang XIV

Beschränkungen

REACH-Verordnung Anhang XVII

Was ist die Rolle von Elastron in REACH?

Auf der Webseite von ECHA heißt es: „Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind, haben keine Verpflichtungen bezüglich REACH und können keine Vorregistrierung und Registrierung durchführen. Ein Hersteller von Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen, der nicht in der EU ansässig ist und dessen Produkte in die EU importiert werden, kann jedoch einen Alleinvertreter benennen. Der Alleinvertreter wird dann die REACH-Verpflichtungen einschließlich der Vorregistrierung im Zusammenhang mit den importierten Substanzen durchführen”.

Die Firma Pulver Kimya International GmbH wurde von Elastron Kimya zum „Alleinvertreter“ ernannt, um Kunden und Händler über Fragen der EU-REACH-Verordnung zu informieren. Die Benachrichtigung des „Alleinvertreters” wurde an unsere EU-Kunden weitergegeben. Die Pulver Kimya International GmbH wird im Rahmen der Lieferkette die Verbindung zwischen unseren europäischen Kunden und der ECHA (European Chemicals Agency) herstellen. Bitte klicken Sie auf Alleinvertreter-Brief.pdf für den entsprechenden Brief (Alleinvertreter Pulver Kimya International GmbH). Die Vorregistrierung  unserer Substanzen bei der ECHA wurde abgeschlossen.

Nur repräsentative Informationen

Elastrons OR-Brief

Genehmigung und Beschränkung bei REACH
Im Sinne von REACH sind besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC):
  • Krebserzeugende, mutagene, oder reproduktionstoxische Stoffe (CMR), die in Kategorie 1 oder 2 eingestuft sind
  • Persistente, bioakkumulative und giftige (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulativ (vPvB) gemäß den Kriterien im Anhang XIII der REACH-Verordnung, die auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse im Einzelfall als wahrscheinlich schwerwiegende Wirkungen auf den Menschen oder die Umwelt identifiziert wurden, die ebenso besorgniserregend sind wie die oben genannten Stoffe, z. B. endokrine Disruptoren
* Die Europäische Chemikalienagentur hat am 28. Oktober 2008 ihre erste Liste von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) veröffentlicht. Seitdem wurde die Liste mehrmals aktualisiert.
Was ist unsere Rolle bei REACH?

PULVER KİMYA A.Ş. wird Kunden und Händler auf deren Anfrage über SVHC informieren.

Informationen über SVHC-Stoffe

Kandidatenliste zur REACH-Verordnung

Was Ist CLP?
C
Classifacation
L
Labelling
P
Packaging

Es ist eine Abkürzung für die neue EU-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen.

Die CLP-Verordnung (in Kraft getreten am 20. Januar 2009) zielt darauf ab, die Kriterien des Globalen Harmonisierten Systems der UN anzuwenden.

UNECE

Ausführliche GHS-Informationen der Vereinten Nationen

Gemäß der CLP-Verordnung ist jeder Hersteller/Importeur verpflichtet, meldepflichtige Stoffe (REACH – registrierbare oder gefährliche Stoffe) an die Europäische Chemikalienagentur zu melden.

Pulver Kimya International GmbH hat eine Gruppe gegründet, um Mitteilungen über die in REACH genannten Stoffe zu machen. Die Mitteilung aller von Pulver Kimya A.Ş. an EU-Importeure gelieferten Stoffe wurde vor dem Stichtag, dem 3. Januar 2011, erfolgreich abgeschlossen. 

Klicken Sie bitte auf „Benachrichtigung an das Europäische Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis“, um den entsprechenden Brief (Benachrichtigung an das Europäische Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis) anzuzeigen.

Die Mitteilung an die Agentur wird mit unseren europäischen Kunden geteilt.

Reach-Verordnung
ECHA (Offizielle Webseite der Europäischen Chemikalienagentur)